1. Jede Person hat Anspruch darauf, mit dem Bürgerbus befördert zu werden. Ausnahmen sind:
2. Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass sie die Sicherheit des Betriebes, ihre eigene und die der anderen Fahrgäste nicht gefährden. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Bei Verunreinigungen des Fahrzeugs können dem Verursacher die Reinigungskosten, mindestens jedoch 20 € in Rechnung gestellt werden
3. Fahrgäste müssen zur Fahrt auf einem Sitzplatz sitzen und angeschnallt sein.
4. Ein Anspruch auf Beförderung von Gegenständen und Tieren besteht nicht. Handgepäck und Tiere werden nur befördert, wenn sie problemlos unterzubringen sind. Handgepäck ist sicher zu verstauen. Hunde werden in Abstimmung mit dem Fahrer nur unter Aufsicht und kurz angeleint befördert und dürfen keinen anderen Fahrgast gefährden. Andere Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern befördert werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Fahrer. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge werden nicht befördert.
5. Der Betreiber des Bürgerbusses haftet im Rahmen der allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden ist die Haftung je beförderter Person auf 1.000 € begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Fahrer übt das Hausrecht im Fahrzeug aus. Er kann Fahrgäste von der Beförderung ausschließen, wenn deren Verhalten die Sicherheit des Verkehrs oder der übrigen Fahrgäste gefährdet oder auf andere Weise gegen die obenstehenden Beförderungsbedingungen verstößt.